Änderungsanträge zum Positionspapier "Mehr Gerechtigkeit wagen": Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Juli 2018, 10:12 Uhr



Gremium: a.o. KPT
Sitzung: [[|]]
Bezeichnung: 1
Antragsteller: KV, Jusos, AfA, AG 60 und OV Kiebitzreihe
Status:


Antrag 1, Änderungsanträge zum Positionspapier „Mehr Gerechtigkeit wagen!“ Nr. Bezug Antragsteller Antragstext 1.1 Kap. 1,S. 20,Z. 12-13 Ersetze „braucht insbesondere die Unterstützung der Mittelschicht“ durch: „braucht die Unterstützung der gesamten Gesellschaft.“

1.2 Kap. 1,S. 20,Z. 16f

Streiche: „in der Mittelschicht“

1.3 Kap. 1,S. 20,Z. 25

Ersetze „die Angehörigen der Mittelschicht“ durch: „die Bürgerinnen und Bürger“

1.4 Kap. 1,S. 20,Z. 28

Streiche: „der Mittelschicht“ 1.5 Kap. 1,S.20, Z. 31-33

Streiche: „Dann aber darf von ihnen nicht verlangt werden, im Falle eigener Arbeitslosigkeit oder Krankheit, erst das eigene Vermögen aufzulösen oder sich diskriminierenden Bedürftigkeitsprüfungen zu unterziehen.“

1.6 Kap. 2,S. 23,Z. 24

ergänze nach Z 24: „Auch soll eine Deckelung von persönlichen Einkünften aus Bonuszahlungen und Kapitalerträgen eingeführt werden. Einkünfte, die eine festzulegende Obergrenze übersteigen, werden jenseits der Obergrenze mit 100 % besteuert.“

1.7 Kap. 2,S. 25,Z.3

Ersetze: „Partnerschaftstarif für Verheiratete“ durch „Partnerschaftstarif für Eltern

1.8 Kap. 2,S. 25,Z. 22-24

Streiche: „Ebenfalls sind Modelle möglich, in denen der Staat zum stillen Teilhaber wird und auf diesem Weg dauerhaft an den Gewinnen der Unternehmen beteiligt wird.“

1.9 Kap. 3,S. 30,Z. 4-6

Streiche: „Langfristig ist eine generelle Abschaffung der Sanktionspraxis umzusetzen, weil diese unserem Verständnis eines Sozialstaats, der Sicherheit bietet statt Ängste zu schüren, widerspricht.“

1.10 Kap. 3,S. 30,Z. 10

Einfügen hinter „Beamte“: „, Abgeordnete“

1.11 Kap. 3, S. 30, Z. 11 Ergänze: Langfristig ist es unser Ziel, dass alle Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen.

1.12 Kap. 3, S. 30, Z. 25

Ergänze: Zudem muss sichergestellt werden, dass das Sozialversicherungssystem ausschließlich die vorgesehen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringt und vor zweckentfremdeten Zugriffen geschützt ist.

1.13 Kap. 3, S. 30, Z. 29

Ersetze „die durch Steuern gegenfinanziert wird“ durch: „Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entfällt. Dadurch werden auch höhere Einkommen proportional gerecht belastet, wodurch deutlich mehr Einnahmen in den Sozialversicherungssystemen erzielt werden können, die dann eine Senkung des Arbeitnehmeranteils gegenfinanzieren.“

1.14 Kap. 3, S. 30, Z. 30

Ergänze: „Außerdem wollen wir zurück zur solidarischen Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.“

1.15 Kap. 3, S. 31, Z. 5

AfA Der Begriff des neu eingeführten pflegewissenschaftlichen Studiengangs muss konkretisiert werden. Des Weiteren fordern wir, dass die Bezahlung für die praktischen Pflegekräfte dringend erhöht werden muss. Den Anbietern stationärer Pflege muss ein höherer Mindestpersonalschlüssel für alle praktisch arbeitenden Pflegekräfte vorgegeben werden.

1.16 Kap. 3, S. 31, Z. 17

Die AfA fordert den Landesverband auf, die Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln.

1.17 Kap. 3, S. 31, Z. 25,

Die AfA fordert den Landesverband dahingehend auf, die Weiterbildungen und Qualifizierungen zu konkretisieren, da diese sehr schwammig formuliert sind. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Branchen müssen gezielt angesprochen werden um zu wissen, welche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ihnen zustehen.

1.18 Kap. 3, S. 31, Z. 34

Die AfA fordert den Landesverband dahingehend auf, die Absenkung der Arbeitszeit bei vollem Gehalt mit zunehmendem Alter zu konkretisieren, sodass man mit 50 Jahren maximal nur noch 30 Stunden pro Woche arbeiten muss.

1.19 Kap. 3, S. 32Z.31, S.33 Z.2

Ersetze: „Für diejenigen, die trotzdem keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, brauchen wir den sozialen Arbeitsmarkt mit öffentlichen geförderter Beschäftigung. Um keine Verdrängung regulärer Arbeitsplätze zu bedingen, geschieht die Einrichtung in enger Abstimmung mit Kammern und Gewerkschaften. Die Annahme der Beschäftigung bleibt freiwillig. Die intensive Vermittlung wird fortgesetzt. Die Lohnhöhe soll sozialversicherungspflichtig sein. Finanziert wird der Arbeitsmarkt über den Bundeshaushalt. Den Mehrkosten stehen Einsparungen für Transferleistungen und zusätzlichen Einnahmen in den Sozialversicherungen gegenüber.“ Durch: „Grundsätzlich tragen Firmen getreu des Grundsatzes „Eigentum verpflichtet“ eine Verantwortung, soweit wie möglich auch Langzeitarbeitslose in Lohn und Brot zu bringen. Wir werden die gesetzlichen und fiskalischen Voraussetzungen schaffen, um Firmen, die dieser gesellschaftlichen Pflicht nicht nachkommen, zugunsten vorbildlicher Betriebe zu beteiligen.“

1.20 Kap. 3 , S. 32, Z.31-, S.33 Z.2

Streiche: „Für diejenigen, die trotzdem keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, brauchen wir den sozialen Arbeitsmarkt mit öffentlichen geförderter Beschäftigung. Um keine Verdrängung regulärer Arbeitsplätze zu bedingen, geschieht die Einrichtung in enger Abstimmung mit Kammern und Gewerkschaften. Die Annahme der Beschäftigung bleibt freiwillig. Die intensive Vermittlung wird fortgesetzt. Die Lohnhöhe soll sozialversicherungspflichtig sein. Finanziert wird der Arbeitsmarkt über den Bundeshaushalt. Den Mehrkosten stehen Einsparungen für Transferleistungen und zusätzlichen Einnahmen in den Sozialversicherungen gegenüber.“

1.21 Kap. 3, S. 33, Z.8

Die AfA fordert den Landesverband dahingehend auf, tarif- und ortsübliche Löhne zu konkretisieren und sich dafür einzusetzen, dass es für jede Branche einen Tarifvertrag gibt. Tarifverträge werden von Gewerkschaften abgeschlossen, wenn es in den Betrieben genug Mitglieder gibt. Aus unserer Sicht sollte darauf hin gewirkt werden, dass Arbeitgebern die Flucht aus Tarifen durch Outsourcing und Austritt aus Arbeitgeberverbänden erschwert wird. Bei betrieblichen Änderungen müssen längere Fristen der Bindung an die bestehenden Tarifverträge gelten.

1.22 Kap. 3, S. 33, Z.21-22

Streiche: „Für nachgefragte Fachkräfte setzen wir einen Abschiebestopp durch.“

1.23 Kap. 4, S.33, Z.33, 

Streiche: „nach oben“

1.24 Kap. 4, S. 36, Z. 5

Ergänze: „- Wir fördern eine Schulentwicklung, die auf multiprofessionelle Teams setzt.“

1.25 Kap. 4, S. 37, Z. 3-4

Streichen: „Mittelfristig wollen wir im Dialog mit den Eltern, wie das letzte Jahr vor der Einschulung gestaltet werden kann, um den Übergang zu verbessern.“

Ersetzen durch: „Mittelfristig wollen wir in Dialog mit den Eltern, dem pädagogischen Personal, der Fachexpertise und der kommunalen Ebene diskutieren, wie ineinandergreifende pädagogische Konzepte von der U3- Betreuung über die Kitas bis hinein in die Grundschule entwickelt und umgesetzt werden können.“

1.26 Kap. 4, S. 37, Z.6

Ergänze: „Unser Ziel ist es langfristig, dass alle Kinder ab drei Jahren eine, kostenfreie Kita besuchen können. Bei der Finanzierung werden, wir die Kommunen nicht alleine lassen. Es soll eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes geben.“

1.27 Kap. 4, S. 37, Z. 28

Einfügen hinter „… unterstützen können.“ „Ab dem 5. Jahrgang werden berufsorientierende Angebote in den Fachunterricht integriert, bis zum 8. Jahrgang intensiviert um dann in eine gezielte Berufsvorbereitung zu münden.“

1.28 Kap. 4, S. 39, Z. 1-3

Streichen: „Für die nicht unerhebliche Zahl von Studienabbrechern wollen wir eine spezielle Anlaufstelle schaffen, um sie bei den weiteren Schritten auf ihrem Lebensweg zu beraten.“

Ersetzen durch: „Für Studierwillige junge Menschen werden wir ein Beratungssystem analog der Jugendberufsagenturen schaffen. Studienabbrechern und Studienfachwechslern stehen entsprechende Anlaufstellen zur Verfügung, um sie bei den weiteren Schritten auf ihrem Lebensweg zu beraten.“

1.29 Kap. 5, S. 45,, Z.1

Füge ein nach „Die“: „komplette“

1.30 Kap. 5, S. 45, Z. 4

Füge ein: „Zudem werden wir uns verstärkt für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe einsetzen.“

1.31 Kap. 5, S. 45, Z. 33-36

ersetze Z 33-36 durch: Jedem Kind steht ein monatlicher Fixbetrag zu, der unabhängig vom Einkommen der Eltern ist. Diese Grundsicherung kann nach Erreichen der Handlungsfähigkeit des Kindes (vollendetes 15. Lebensjahr) auf Antrag auch direkt an das Kind ausbezahlt werden. Analog zum bisherigen Kindergeld soll die Grundsicherung bis zum Abschluss der 1. Ausbildung oder der Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden.

1.32 Kap. 5, S. 45, Z. 34-36


Ersetze: „Kindern aus benachteiligten Elternhäusern mit weniger als 3.000 Euro Einkommen im Monat stehen dann – abhängig von Einkommen der Eltern – bis zu 324 Euro im Monat zu.“ Durch: „Kindern bis zum 25. Lebensjahr ohne Erwerbseinkommen steht ein bedingungsloses Kindergeld zu.“

1.33 Kap. 5, S. 45, Z. 36

Die Kindergrundsicherung sollte von 324,00 € auf 400,00 € angehoben werden.

1.34 Kap. 6, S. 50, Z. 21f.

Streiche: „und weniger Subventionierung von Agrarprodukten“

1.35 Kap. 6, S. 50, Z. 22

Ergänze: „Gleichzeitig müssen wir den weniger und unterentwickelten Ländern gestatten, ihren heimischen Markt und ihre heimische Wirtschaft vor durch Subventionierung konkurrenzlos günstigen Importen zu schützen. Dazu muss diesen Staaten die Erhebung von Zöllen, z.B. auf den Import von Agrarprodukte aus der EU, wieder erlaubt werden.“