Gerechte Rentenanpassung

Aus Beschlüsse der SPD Steinburg
Version vom 27. Juli 2018, 11:49 Uhr von Dagmar (Diskussion | Beiträge) (KPT, Rentenanpassung, angenommen, überwiesen an KV ,)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: a.o. KPT
Sitzung: [[|]]
Bezeichnung: 4
Antragsteller: AG 60 plus
Status: und

Gerechte Rentenanpassung

Die AG 60 plus des SPD Kreisverbandes Steinburg beantragt, dass bei künftigen prozentualen
Rentenanpassungen für alle Rentenempfänger/innen als Bemessungsgrundlage die von der
Deutschen Rentenversicherung jeweils ermittelte monatliche Standartrente auf der Grundlage
von 45 Beitragsjahren zu Grunde gelegt wird.
Begründung:
Von den derzeitigen prozentualen Rentenanpassungen profitieren Kleinrentner nur in einem sehr
geringen Umfang. In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass einige Rentenempfänger nach
einer Rentenerhöhung Beträge von 2,50 € mtl. mehr ausgezahlt bekommen haben. Dies sind
Beträge, die die Bezeichnung „Rentenerhöhung“ nicht verdienen. In einer solidarischen
Gesellschaft sollten alle Rentner/innen gleichmäßig von den Rentenerhöhungen profitieren.
Nach dem Stand vom 1.07.2015 beträgt die Durchschnittsbruttorente in den alten Bundesländern
1.314,45 € und in den neuen Bundesländern 1.217,25 €. Bei der angekündigten prozentualen
Erhöhung 2016 von ca. 5 % würde die Erhöhung 65,72 € bzw. 60,86 € betragen. Ein Betrag, über
den sich Kleinrentner freuen würden und auch für Empfänger höherer Renten akzeptabel wäre.
Eine Rentenerhöhung in der beantragten Form trägt auch dazu bei, die Altersarmut ein wenig zu
mildern, weil Kleinrentner durch die überproportionale Erhöhung langsam, aber sicher in
auskömmliche Rentenbezüge kommen, sofern dieses Prinzip auf Dauer eingeführt wird.
Wenn die SPD mit dieser Forderung in die kommenden Wahlen geht, ist auch wieder mit höheren
Zuwächsen im Wahlergebnis zu rechnen.