Keine Zulassungsbeschränkung für den Lehramts-Master
Antrag B 11
Gremium: Kreisparteitag |
Sitzung: Kreisparteitag 06.06.2010 Heiligenstedten |
Bezeichnung: B11 |
Antragsteller: Jusos |
Status: Angenommen |
Keine Zulassungsbeschränkung für den Lehramts-Master
Der Kreisparteitag möge beschließen:
Die Zulassungsbeschränkungen für die Master of Education-Studiengänge werden für alle Bewerber, die einen Bachelor of Education-Abschluss erworben haben, aufgehoben.
Begründung:
Im Zuge des sog. Bologna-Prozesses wurde an den schleswig-holsteinischen Hochschulen das Bachelor-Master-Modell eingeführt. Der Bachelorabschluss soll als vollwertiger universitärer Abschluss gelten, obwohl er lediglich die Inhalte des früheren Grundstudiums beinhaltet. Nach Abschluss des Bachelorstudiums muss man sich neu für den Masterstudiengang bewerben, der momentan in allen Fächern zulassungsbeschränkt ist. Diese Regelung ist im Bereich der Lehramtsausbildung unsinnig. Für den Lehrberuf ist der Master of Ed.-Abschluss zwingend erforderlich, da der Bachelor of Ed. alleine nicht ausreichend für das Lehramt qualifiziert. Bachelor-Absolventen, die keinen Master of Ed.-Studienplatz erhalten, können so ihren ursprünglich angestrebten Beruf nicht bekommen. Ferner verzögert sich durch mögliche Wartesemester der Abschluss noch weiter, was angesichts des drohenden Lehrermangels nicht zu verantworten ist.
Antrag angenommen