Mittagessen an gebundenen Ganztagsschulen

Aus Beschlüsse der SPD Steinburg
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Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: Kreisparteitag 06.06.2010 Heiligenstedten
Bezeichnung: B4 neu 3 Varianten
Antragsteller:
Status:


B 4 neu:

  • 1. Variante

Mittagessen an gebundenen Ganztagsschulen

Der KPT möge beschließen: Das schulische Mittagessen soll nach einer Sozialstaffelung bezuschusst werden

Begründung

Eine kostendeckende Abgabe des Mittagessens würde viele Eltern davon abhalten, diese Ausgabe zu tätigen und stattdessen ihren Kindern lieber Essen von zu Hause mitnehmen zu lassen. Um zu garantieren, dass die Kinder während des langen Schultages eine gesunde Mahlzeit zu sich nehmen, wäre eine kostenlose Abgabe des Essens aber auch nicht der richtige Weg. Zum einen wird von den Kindern und den Eltern der Wert des Mittagsessen dann nicht richtig gewürdigt und zum anderen wird es erfahrungsgemäß erhebliche Differenzen zwischen den aufgrund der Anmeldung gefertigten und den tatsächlich abgeforderten Portionen zum Nachteil des Schulträgers geben. Ein Zuschuss würde dann sogar geringere Kosten verursachen, als zu viel gefertigte Portionen. Um die Schwierigkeiten bei einer sozial gestaffelten Bezuschussung zu umgehen, ist dieser Zuschuss für alle SchülerInnen in gleicher Höhe zu zahlen.



Antrag abgelehnt 17: 29




Antrag B 4 neu – 2. Variante

Antragsteller: KV Steinburg

Mittagessen soll kostenlos sein.

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Das Mittagessen an Schulen muss für alle Schülerinnen und Schüler kostenfrei sein.

Antrag angenommen


Antrag B 4 neu 3. Variante

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Das Mittagessen an Schulen muss für alle SchülerInnen bezuschusst werden.

Begründung

Eine kostendeckende Abgabe des Mittagsessen würde viele Eltern davon abhalten, diese Ausgabe zu tätigen und stattdessen ihren Kindern lieber Essen von zu Hause mitnehmen zu lassen. Um zu garantieren, dass die Kinder während des langen Schultages eine gesunde Mahlzeit zu sich nehmen, wäre eine kostenlose Abgabe des Essens aber auch nicht der richtige Weg. Zum einen wird von den Kindern und den Eltern der Wert des Mittagsessen dann nicht richtig gewürdigt und zum anderen wird es erfahrungsgemäß erhebliche Differenzen zwischen den aufgrund der Anmeldung gefertigten und den tatsächlich abgeforderten Portionen zum Nachteil des Schulträgers geben. Ein Zuschuss würde dann sogar geringere Kosten verursachen, als zu viel gefertigte Portionen. Um die Schwierigkeiten bei einer sozial gestaffelten Bezuschussung zu umgehen, ist dieser Zuschuss für alle SchülerInnen in gleicher Höhe zu zahlen.

Antrag abgelehnt