Berufsausbildungsbeihilfe kein anrechenbares Einkommen!
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Gremium: Kreisparteitag |
Sitzung: Kreisparteitag 06.06.2010 Heiligenstedten |
Bezeichnung: B16 |
Antragsteller: KV Steinburg |
Status: Angenommen |
Berufsausbildungsbeihilfe kein anrechenbares Einkommen!
Der Kreisparteitag möge beschießen:
Die Berufsausbildungsbeihilfe darf nicht als Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch zwei) angerechnet werden.
Antrag angenommen