Satzungsänderung §13 ( 2012 )

Aus Beschlüsse der SPD Steinburg
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§ 13 Kreisvorstand

1. Der Kreisvorstand wird auf dem ordentlichen Kreisparteitag gewählt. Er besteht aus: a) der oder dem Kreisvorsitzenden, b) der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, c) der Schatzmeisterin oder dem Schatzmeister, d) der Schriftführerin oder dem Schriftführer, e) Organisationsleiterin oder dem Organisationsleiter, g) der Pressesprecherin oder dem Pressesprecher, f) sechs der weiteren Mitgliedern

§ 14 Aufgaben des Kreisvorstandes

2. Für besondere Anlässe im Rahmen der laufenden politischen und organisatorischen Geschäftsführung kann die Geschäftsordnung vorsehen, dass ein Teil des Kreisvorstands als geschäftsführender Vorstand handelt. Zum geschäftsführenden Vorstand gehören die oder der Vorsitzende, die oder der stellvertretende Vorsitzende, die Schatzmeisterin oder der Schatzmeister, die Schriftführerin oder der Schriftführer, die Pressesprecherin oder der Pressesprecher und die Organisationsleiterin oder der Organisationsleiter.

§ 18 Schlussbestimmung

Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung am 02.06.2013 in Kraft und ersetzt damit die Satzung vom 21.02.2009