Berufsausbildungsbeihilfe kein anrechenbares Einkommen!: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlüsse der SPD Steinburg
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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 11. Januar 2018, 13:52 Uhr

Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: Kreisparteitag 06.06.2010 Heiligenstedten
Bezeichnung: B16
Antragsteller: KV Steinburg
Status: Angenommen


Berufsausbildungsbeihilfe kein anrechenbares Einkommen!


Der Kreisparteitag möge beschießen:

Die Berufsausbildungsbeihilfe darf nicht als Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch zwei) angerechnet werden.

Antrag angenommen