Berufsausbildungsbeihilfe kein anrechenbares Einkommen!: Unterschied zwischen den Versionen
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Dagmar (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Steinburg |Sitzung = Kreisparteitag 06.06.2010 Heiligenstedten |Leitantrag =…“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 11. Januar 2018, 13:52 Uhr
Gremium: Kreisparteitag |
Sitzung: Kreisparteitag 06.06.2010 Heiligenstedten |
Bezeichnung: B16 |
Antragsteller: KV Steinburg |
Status: Angenommen |
Berufsausbildungsbeihilfe kein anrechenbares Einkommen!
Der Kreisparteitag möge beschießen:
Die Berufsausbildungsbeihilfe darf nicht als Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch zwei) angerechnet werden.
Antrag angenommen