Einheitliche Mehrwertsteuer für gastronomische Betriebe: Unterschied zwischen den Versionen
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Dagmar (Diskussion | Beiträge) (Mehrwertsteuer einheitlich, 19%, KPT, beschlossen) |
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Aktuelle Version vom 26. Juli 2018, 11:34 Uhr
Der Kreisparteitag möge beschließen: Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert eine Gesetzesinitiative mit folgendem Ziel zu starten: In gastronomischen Betrieben, die Sitzgelegenheiten anbieten, soll künftig nur noch ein Mehrwertsteuersatz gelten, unabhängig davon, ob die Speisen vor Ort verzehrt werden oder außer Haus. Da das Angebot gastronomischer Betriebe nicht der Deckung des täglichen Bedarfes an Grundnahrungsmitteln dient, ist hier der normale Mehrwertsteuersatz von zur Zeit 19% zu erheben.