Änderung des § 22 Abs. 2 Nr. 4 (Ausschließungsgründe) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (2014)
{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Steinburg |Sitzung = Kreisparteitag Krempe 2014 |Leitantrag = |Nr = 2 |Kategorien = Gemeindeordnung |Antragsteller = Ortsverein Hohenlockstedt |Status = Angenommen |Adressat = LTF
Änderung des § 22 Abs. 2 Nr. 4 (Ausschließungsgründe) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, ein Verfahren zur Änderung des § 22 Abs. 2 Nr. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO-SH) einzuleiten. Der Ausschließungsgrund von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten bzw. ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger nach § 22 Abs. 2 Nr. 4 GO-SH ist wie folgt zu erweitern:
4. Gesellschafterinnen oder Gesellschafter einer Kapital- oder Personengesellschaft oder Mitglieder einer Genossenschaft sind, die ein besonderes persönliches oder wirtschaftliches Interesse an der Erledigung der Angelegenheit hat.