Änderung des § 6 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sowie der Geschäftsordnung des Bundestages 2014: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2015, 23:03 Uhr
Gremium: Kreisparteitag |
Sitzung: Kreisparteitag Krempe 2014 |
Bezeichnung: 1 |
Antragsteller: Ortsverein Hohenlockstedt |
Status: Angenommen |
Änderung des § 6 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sowie der Geschäftsordnung des Bundestages
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, ein Verfahren zur Änderung des § 6 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) einzuleiten.
Die vom Bundestag zu berufenden Richterinnen und Richter sind vom Plenum des deutschen Bundestages im Wege eines ordentlichen, öffentlichen Wahlverfahrens zu wählen. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist entsprechend anzupassen. Der Wahlausschuss für die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts ist abzuschaffen.