Bessere Bildung für alle und von Anfang an! (2011)

Aus Beschlüsse der SPD Steinburg
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Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: Kreisparteitag Hohenlockstedt 2011
Bezeichnung: 6
Antragsteller: Jusos Steinburg
Status:



Bessere Bildung für alle und von Anfang an!

Gute Bildungspolitik setzt bereits im Vorschulalter an. Die SPD ist gegen die 150 Euro-Prämie für die häusliche Kinderbetreuung. Diese Zahlung steht in keinem Vergleich zu dem Verlust, der entsteht, wenn Kindern der Besuch einer KiTa zugunsten des Geldes vorenthalten wird. Deswegen stellt sich die SPD klar gegen diese „Herdprämie“ und fordert stattdessen die drei beitragsfreien KiTa-Jahre und den Ausbau von qualitativ hochwertigen Betreuungseinrichtungen. Des Weiteren wendet sich die SPD unter Anerkennung der grundsätzlichen Notwendigkeit von Sparmaßnahmen gegen die Aufhebung der Beitragsfreiheit für das 3. Kita-Jahr.

Die Bildungspolitik der letzten Jahre im Bereich der weiterführenden Schulen haben große Verunsicherung bei Eltern, Schülern und Lehrern gleichermaßen verursacht. Zur Beendigung des Schulchaos soll es in SH für die Sekundarstufen nur noch zwei Schulformen geben: Die Gemeinschaftsschule mit der Möglichkeit das Abitur in 9 Jahren zu erwerben und das G8-Gymnasium. An der gesellschaftspolitischen Forderung eines längeren gemeinsamen Lernens für alle halten wir fest. In den Schulen in Schleswig-Holstein soll binnendifferenziert und individualisiert unterrichtet werden. Gemeinschaftsschule und G8- Gymnasium sollen flächendeckend mit der pädagogischen Konzeption einer gebundenen Ganztagsschule umgesetzt werden. Für diese Ganztagsschulen soll gelten: 1. Das Mittagessen muss für alle Schülerinnen und Schüler kostenfrei sein. Ein Teil des Nachmittagsangebotes an der gebundenen Ganztagsschule soll in Form der „Offenen Jugendarbeit“ organisiert werden und von Schülerinnen und Schülern frei gestaltbar sein. Dabei soll eine Vernetzung mit örtlichen Sport,- Kultur- und Freizeitangeboten sowie der sozialraumbezogenen Kinder- und Jugendarbeit erfolgen. Die Angebote der Schulen können die Angebote der offenen Jugendarbeit nicht ersetzen. Ganztagsschulen müssen mit Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen und Erzieherinnen und Erziehern ausgestattet werden, damit sie ihren (sozial-) pädagogischen Aufgaben gerecht werden können. Die Ganztagsschulen sollen sich zu sozialen und kulturellen Mittelpunkten vor Ort weiterentwickeln und müssen dabei vom Ministerium auch finanziell unterstützt werden.

Bei der Organisation und Planung von Schule sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Der Bau, die Einrichtung, Organisation und Ausgestaltung von Schulen soll nach lernökologischen Gesichtspunkten erfolgen. Analog zum § 47f. der Gemeindeordnung des Landes SH sollen Schülerinnen und Schüler an planerischen, organisatorischen und baulichen Maßnahmen an der und für die Schule durch die jeweiligen Schulträger angemessen beteiligt werden. Kleine Grundschulen sollen vor Ort erhalten werden, bei möglichen organisatorischen Verbindungen und Kooperationen mit anderen regionalen Grundschulen. Eine landesweite Schulverbandsumlage der Gemeinden und Städte soll eingeführt werden und eine gerechte Mittelverteilung an die Schulträger gewährleisten. Die erzwungenen Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss an Gymnasien für vermeintlich leistungsschwächere SchülerInnen werden abgeschafft, da sie einen unnötigen und ungerechten Selektionsversuch darstellen. An dem Grundsatz „Kein Abschluss ohne Prüfung“ soll aber festgehalten werden. Daher sollen alle SchülerInnen nach der 10. Klasse am Gymnasium eine MSA-Prüfung ablegen.

Bildungspolitik beinhaltet für uns nicht nur Schulen sondern auch die Berufsausbildung. Das bewährte System der Dualen Bildung soll in Deutschland mit erreichbaren und im Beruf verwertbaren Abschlüssen erhalten bleiben. Jugendliche müssen bei ihrer Suche nach einer geeigneten Ausbildungsstelle unterstützt und gefördert werden. Dabei ist zu beachten, dass das Ausbildungsvorbereitungsjahr (AVJ) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) nicht zum Abstellgleis für Jugendliche ohne Perspektive werden darf. Im AVJ und BVJ müssen für die Ausbildung relevante Themen vermittelt werden, die es den Jugendlichen leichter machen, später eine Ausbildung aufzunehmen. Auf die schon im AVJ und BVJ vermittelten Inhalte aufbauend muss es möglich sein, die Ausbildung entsprechend zu verkürzen. Hierbei muss jedoch sichergestellt werden, dass Unternehmen dies nicht ausnutzen, um das erste Ausbildungsjahr auf den Staat abzuwählen. Die Berufsausbildungsbeihilfe darf nicht als Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch zwei) angerechnet werden.

Die Anwendung des Bologna-Reformen an den Universitäten auf die Lehreramts-studiengänge ist nur begrenzt geglückt und auch nur begrenzt sinnvoll. Hier muss korrigiert werden. Daher fordern wir, dass die Zulassungsbeschränkungen für die Master of Education-Studiengänge werden für alle Bewerber, die einen entsprechenden Bachelor-Abschluss erworben haben, aufgehoben werden.

Der Antrag wird für erledigt erklärt.