Einheitliche Mehrwertsteuer für gastronomische Betriebe
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Der Kreisparteitag möge beschließen: Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert eine Gesetzesinitiative mit folgendem Ziel zu starten: In gastronomischen Betrieben, die Sitzgelegenheiten anbieten, soll künftig nur noch ein Mehrwertsteuersatz gelten, unabhängig davon, ob die Speisen vor Ort verzehrt werden oder außer Haus. Da das Angebot gastronomischer Betriebe nicht der Deckung des täglichen Bedarfes an Grundnahrungsmitteln dient, ist hier der normale Mehrwertsteuersatz von zur Zeit 19% zu erheben.