Einheitliche Mehrwertsteuer für gastronomische Betriebe (2012): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 14. Dezember 2015, 11:51 Uhr
Gremium: Kreisparteitag/Kreis-Delegiertenkonferenz BTW 2012 Wewelsfleth |
Sitzung: Kreisparteitag Wewelsfleth |
Bezeichnung: 3 |
Antragsteller: Jusos Steinburg |
Status: Angenommen |
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Einheitliche Mehrwertsteuer für gastronomische Betriebe Der Kreisparteitag möge beschließen: Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert eine Gesetzesinitiative mit folgendem Ziel zu starten: In gastronomischen Betrieben, die Sitzgelegenheiten anbieten, soll künftig nur noch ein Mehrwertsteuersatz gelten, unabhängig davon, ob die Speisen vor Ort verzehrt werden oder außer Haus. Da das Angebot gastronomischer Betriebe nicht der Deckung des täglichen Bedarfes an Grundnahrungsmitteln dient, ist hier der normale Mehrwertsteuersatz von zur Zeit 19% zu erheben.
Begründung: Es ist nicht einzusehen, dass insbesondere die Systemgastronomie die ermäßigte Mehrwertsteuer „zum Mitnehmen“ nicht im Endpreis für den Kunden berücksichtigt und vom Preisvorteil erheblich profitiert. Weitere Begründugen ggf. mündlich.