Finanzierung Frauenhäuser sicher stellen (2011)
Gremium: Kreisparteitag |
Sitzung: Kreisparteitag Hohenlockstedt 2011 |
Bezeichnung: 7 |
Antragsteller: Kreisvorstand Steinburg |
Status: Angenommen |
Der Landesparteitag möge beschließen:
Da Frauenhäuser Nothilfeeinrichtungen sind, muss ihre ausreichende Finanzierung sichergestellt sein. Es muss den von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen überlassen werden, ob sie ein wohnortnahes oder wohnortfernes Frauenhaus aufsuchen. Zur Sicherstellung dieser Wahlfreiheit muss kurzfristig eine finanzielle Ausgleichsregelung mindestens mit Hamburg erreicht werden, langfristig ist eine bundeseinheitliche Reglung anzustreben.
Begründung: Die Bedarfslage betroffener Frauen erfordert entweder eine wohnortnahe oder wohnortferne Unterbringung, die sich aus ihrer Lage ergibt und nicht nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geregelt werden kann. Der Finanzierungsansatz über das FAG wird als grundsätzlich sinnvoll anerkannt die Aufgabe selbst ist aber nicht an den Landesgrenzen beendet, deshalb ist es notwendig, länderübergreifend mit dem Ziel einer bundeseinheitlichen Regelung zu verfahren.