Mindestabstand zu genmanipuliertem Landbau (2011): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlüsse der SPD Steinburg
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Kreisparteitag |Gliederung = Kreisverband Steinburg |Sitzung = Kreisparteitag Hohenlockstedt 2011 |Leitantrag = |Nr …“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 6: Zeile 6:
|Nr            = 13
|Nr            = 13
|Kategorien    = Genmanipulation
|Kategorien    = Genmanipulation
|Antragsteller = OrJusos Steinburg
|Antragsteller = Jusos Steinburg
|Status        = Angenommen
|Status        = Angenommen
|Adressat      = Landtagsfraktion
|Adressat      = Landtagsfraktion

Aktuelle Version vom 14. Dezember 2015, 13:26 Uhr

Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: Kreisparteitag Hohenlockstedt 2011
Bezeichnung: 13
Antragsteller: Jusos Steinburg
Status: Angenommen


Mindestabstand zu genmanipuliertem Landbau

Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Mindestabstandsfläche zwischen landwirtschaftlichen Flächen mit nicht-genmanipuliertem Landbau einerseits und Landbau mit genmanipulierten Pflanzen andererseits auf 2000 m festgelegt wird. Dabei genießt der nicht-genmanipulierte Landbau Vorrang.

Abstimmung: angenommen bei einer Gegenstimme und einigen Enthaltungen