Mitgliederversammlung auf Kreisebene (2011

Aus Beschlüsse der SPD Steinburg
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Gremium: Kreisparteitag
Sitzung: Kreisparteitag Hohenlockstedt 2011
Bezeichnung: 2
Antragsteller: Jusos Steinburg
Status:



Mitgliederversammlung auf Kreisebene

Zusätzlich zum ordentlichen Kreisparteitag wird auf Kreisebene eine Mitgliederversammlung als Beschlussorgan eingeführt. Dazu wird in die Satzung des Kreisverbandes Steinburg ein neuer § 13 eingefügt. Der bisherige § 13 und die folgenden Paragraphen werden als §§ 14ff entsprechend neu nummeriert.

§ 13 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung ist ein Beschlussorgan des Kreisverbandes. Sie wird vom Kreisvorstand einberufen. Die Einberufung mit Bekanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung erfolgt mindestens vier Wochen vorher schriftlich. Die Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens fünf Ortsvereine dies beantragen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig wenn mindestens 10 % der Mitglieder des Kreisverbandes anwesend sind. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören: • Prüfung der Mitgliedschaft der TeilnehmerInnen • Wahl einer Versammlungsleitung • Verabschiedung einer Geschäftsordnung • Beratung und Beschluss über inhaltliche Anträge

(2) Antragsberechtigt ist jedes Mitglied des Kreisverbandes Steinburg, die Ortsvereine, sowie die Vorstände der Arbeitsgemeinschaften. Anträge müssen mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Kreisvorstand eingereicht werden. Eine Antragskommission berät die Anträge und gibt eine Empfehlung für die Mitgliederversammlung ab. Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, müssen behandelt werden, wenn der Antragssteller mindestens 25 Unterstützerunterschriften von anwesenden Mitgliedern nachweisen kann. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Das Votum der Mitgliederversammlung ist bindend. Ihre Beschlüsse können nicht von einem Kreisparteitag aufgehoben werden. Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Beschlüsse sind durch zwei Mitglieder der Versammlungsleitung zu beurkunden.

Der Antrag wird nicht abgestimmt, da die damit verbundene Satzungsänderung nicht auf der Tagesordnung angekündigt war.